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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen des 4you-Weblektorat (nachfolgend Auftragnehmer genannt) |
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1. Allgemeines Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende und zusätzliche Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden (bzw. allen) Vertragsparteien unterzeichnet worden sind. | ||
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2. Zustandekommen des Vertrags Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Auftrag, kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. | ||
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3. Art und Umfang der Leistungen Bei den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen handelt es sich - entweder um Beratungs-Dienstleistungen, in deren Rahmen der Kunde beraten und unterstützt wird oder Expertisen erstellt werden, - oder um Untersuchungs-Dienstleistungen, in deren Rahmen Prüfungen und Analysen, ggf. Korrekturen durchgeführt werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Beilagen. Die Arbeitsergebnisse werden dokumentiert und nachgewiesen. | ||
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4. Testmaterial und Vorlagen des Auftraggebers Der Auftraggeber hat bei der Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen, ob er das eingesandte Material nach Abschluss des Auftrags zurück erhalten möchte. Andernfalls ist der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeit berechtigt, frei darüber zu verfügen. An- und Rücktransport sowie fällige Kosten für die Entsorgung trägt der Auftraggeber. | ||
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5. Termine Vereinbarte Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen gelten unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt. Die Fristen beginnen zu laufen, sobald sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber über alle Einzelheiten des Auftrages einig geworden sind und der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche für die Erbringung der Dienstleistung benötigten Unterlagen und Materialien überlassen hat. | ||
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6. Werbung mit Dokumenten und Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Die Verwendung von Dokumenten und Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers zu Werbezwecken irgendwelcher Art, der bloße Hinweis auf solche eingeschlossen, bedarf der Genehmigung durch den Auftragnehmer und ist gebührenpflichtig. Die Bewilligung kann an Bedingungen geknüpft oder mit Auflagen verbunden werden. Der Auftragnehmer wird im Umfang einer erteilten Werbebewilligung von seiner Geheimhaltungspflicht entbunden. | ||
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7. Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Informationen des Auftraggebers oder über den Auftraggeber, welche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Ergibt die Untersuchung, dass wichtige öffentliche Interessen gefährdet sind oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden, so ist der Auftragnehmer zur Meldung an die zuständige Behörde berechtigt bzw. verpflichtet. Gemäß Datenschutzgesetz sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers verpflichtet, über berufliche und geschäftliche Angelegenheiten Stillschweigen zu wahren. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. | ||
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8. Rechte an Knowhow Von dem Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Leistung erarbeitetes Knowhow gehört beiden Parteien. Dem Auftraggeber steht das kommerzielle Nutzungrecht zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Knowhow im Rahmen seiner Entwicklungstätigkeit zu nutzen. Knowhow, welches bei dem Auftragnehmer bereits vorhanden war oder welches er anderweitig erlangt hat, bleibt in seinem Eigentum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsergebnisse in Absprache mit dem Auftraggeber zu publizieren. | ||
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9. Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie Testmaterial und Vorlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. | ||
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10. Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen des Bestimmungslandes aufmerksam zu machen, die sich auf die vertragliche Leistung beziehen. Ohne entsprechende Mitteilung wird der Auftrag nach den Bestimmungen des deutschen Rechts und deutschen Normen ausgeführt. | ||
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11. Vergütung Sofern nicht anders vereinbart, sind die Dienstleistungen nach Aufwand zu vergüten. Es kommen die jeweils geltenden Stundensätze des Auftragnehmers zur Anwendung. Die Stundenansätze gelten für Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten. Für dringende Arbeitsleistungen, welche in Absprache mit dem Auftraggeber ausserhalb der Geschäftszeiten erledigt werden müssen, wird ein Zuschlag von 50% berechnet. Wird ein Festpreis vereinbart, so basiert dieser auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Grundlagen und der Bedingung, dass die zu jenem Zeitpunkt vereinbarten Voraussetzungen erfüllt werden. Ändern sich diese Grundlagen und Voraussetzungen, so kann der Auftragnehmer eine Anpassung des Festpreises verlangen. Die für die Erbringung der einzelnen Dienstleistungen vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusiv Steuern und/oder Abgaben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gehen sämtliche Nebenkosten zu Lasten des Auftraggebers. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Rechnungen des Auftragnehmers sind ohne Abzug sofort nach Rechnungseingang fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen. Die Verrechnung ist ausgeschlossen. | ||
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12. Gewährleistung Der Auftragnehmer leistet Gewähr für eine sorgfältige, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Ausführung des übertragenen Auftrages. Bei Prüf- und Analyse-Dienstleistungen beziehen sich die Prüfergebnisse stets nur auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und vom Auftragnehmer untersuchten Unterlagen. Mängel an der nachweislichen Arbeit des Auftragnehmers müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis oder deren Auftreten schriftlich mitgeteilt werden. Als berechtigt festgestellte Mängel des Auftragnehmers werden von diesem behoben. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. | ||
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13. Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. | ||
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14. Schlussbestimmungen - Erfüllungsort ist Hamburg. - Als Gerichtsstand gilt das für den Erfüllungsort Hamburg zuständige Gericht. - Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar. | ||
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Datei auch als PDF File erhältlich. | ||